CoViD Sportbetrieb
SARS-CoV-2 Infektionsschutzverordnung *UPDATE* (11.11.21)
ab Montag, 15.11.2021 gilt die 2G-Regel in Innenräumen inkl. Schwimmhalle und Sauna und Vereinscasino
- Bestehen bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung in Vereinsräumen, Umkleiden und Duschen.
- Geschlossene Räume sind außerdem gut zu lüften.
- Bitte tragt Euch zum eigenen Schutz in die Anwesenheitslisten ein, damit im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen informiert werden können.