Mitgliedschaft

Wir freuen uns, dass sich die VWG und ihr Angebot so großer Beliebtheit erfreut. Unser Verein ist jedoch auf insgesamt fast 400 Mitglieder angewachsen und an der Kapazitätsgrenze angelangt, die wir mit unseren Angeboten, der Menge an Vereinsbooten und vorhandenen Übungsleitern verkraften können. Daher hat sich der Vorstand entschlossen, einen Aufnahmestopp bis 31.12.2024 zu verhängen. Wir bitten zukünftige Interessenten, sich erst danach um eine Mitgliedschaft zu bewerben.

Wer kann Mitglied werden? 

Mitglied in der VWG kann jede natürliche Person werden, die eigenverantwortlich Wassersport betreiben kann und an unserem Verein interessiert sowie bereit ist, seinen u. g. Beitrag pünktlich zu bezahlen und sich am Vereinsgeschehen incl. Arbeitsdienst zu beteiligen.

Der Besitz eines eigenen Bootes ist nicht zwingend notwendig, da die VWG für ihre Sportarten Vereinsboote zur Verfügung stellt, sofern der Nutzer die entsprechende Befähigung vorweisen kann, dieses Boot zu führen.

Wie wird man Mitglied?

Man stellt einen schriftlichen Aufnahmeantrag beim Vorstand der VWG. Der Antrag kann etwas weiter unten bei "Formulare" heruntergeladen werden.

Beiträge

Unsere Beiträge sind bis spätestens bis zum 31.03. eines Jahres zu entrichten. Übersicht: 

Beitragsart Betrag
  • Kinder / Jugendliche
66 €
  • Einzelmitglied
174 €
  • Partnerbeitrag (2 Erwachsene)
300 €
  • Familienbeitrag (2 Erwachsene und Kinder)
366 €
  • Alleinerziehende und Kinder / Jugendliche
240 €

Formulare

Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft: PDF

Satzung der VWG: PDF

Bootsordnung: PDF

Geländeordnung: PDF