Verhaltenskodex zum Thema Kinderschutz der Versehrten-Wassersport-Gemeinschaft e.V.
In Anlehnung an das aktuelle Präventionsprogramm des Landessportbundes Berlin hat sich der Vorstand bereits zum Inhalt der Erklärung zum Kinderschutz einverstanden erklärt und die im Kinder- und Jugendbereich Tätigen sind verpflichtet diese zu unterzeichnen. Darüber hinaus sind alle im Kinder- und Jugendbereich Tätigen verpflichtet ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Weiterhin hat die VWG eine Kinderschutzbeauftragte benannt.
Darüber hinaus ist folgender Verhaltenskodex für die VWG beschlossen worden:
Das zeitgleiche Betreten der Umkleideräume der Kinder und Jugendlichen mit den Trainern ist nicht gewünscht. Es wird den Trainern nahe gelegt, sich rechtzeitig vor dem Eintreffen der Kinder umzuziehen. Den Kindern sollte ein Zeitraum von 15 min. vor und nach dem Training zum Umziehen gewährt werden. Bei Bedarf sollen die jeweiligen Eltern helfen.
Gemeinsames Duschen von Minderjährigen und Erwachsenen Trainern ist nicht gestattet.
Beim Training ist darauf zu achten, dass z.B. bei Hilfestellung körperlicher Kontakt nach Möglichkeit zu vermeiden ist. Ist dies jedoch unabdingbar um die sportlichen Abläufe zu veranschaulichen (z.B. Einstellen der Fußstützen im Kanu) oder aus Sicherheitsgründen (z.B. richtiges Anlegen der Schwimmwesten), sind die Kinder vorher zu fragen. Den Trainern wird empfohlen die Eltern über diesen Sachverhalt aufzuklären. Sollten die Eltern oder Kinder dies nicht wünschen, haben die Trainer das Recht die jeweiligen Kinder vom Training auszuschließen.
Die Eltern werden gebeten, die Kinder über ihre Rechte zu sensibilisieren, wie z. B. Wertschätzung, Respekt, Achtung der individuellen Würde etc. und über die o. g. Inhalte zu informieren.
Ansprechpartnerin für Fragen, Anliegen etc. ist Beatrix Biniasz als Jugendwartin und Kinderschutzbeauftragte der VWG. Sie ist unter
Der Verhaltenscodex zum Download.